Förderungen

Förderprogramme für erneuerbare Energien

Solardach

Im Jahr 2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009 werden für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt.

Die förderfähigen Maßnahmen umfassen die Errichtung und Erweiterung von Solarheizungen und die Errichtung von Holzpelletöfen, Holzpelletheizungen, Holzhackschnitzelanlagen, Scheitholzvergaserkesseln und Wärmepumpenanlagen. Die Errichtung von Solarheizungen wird grundsätzlich mit mindestens 410 Euro Förderung belohnt. Diese Förderung wird in Abhängigkeit von der Größe und der Art der Solarkollektoranlage erweitert. Kombinierte Solaranlagen, die gleichzeitig Wärme für die Raumheizung liefern, werden mit mindestens 735 Euro bezuschusst.. Für alle Solaranlagen kann zusätzlich ein Solarpumpenbonus von 50 € und ein Umwälzpumpenbonus von 200 € gewährt werden, sofern besonders energiesparende Pumpen verwendet werden.

Biomasseanlagen werden in Abhängigkeit von der Heizleistung gefördert, allerdings gibt es für jeden Anlagentyp eine Mindestförderung. Diese beträgt für Pelletöfen und Holzhackschnitzelanlagen mindestens 1000 €, für Pelletkessel mindestens 2000 €. Scheitholzvergaserkessel werden mit 1125 € gefördert. Auch bei Biomasseanlagen werden besonders energieeffiziente Umwälzpumpen mit 200 € Bonus gefördert.

Die Förderung für die Errichtung von Wärmepumpen ist von der Art der Wärmepumpe und der Wohn- oder Nutzfläche abhängig. Luft/Wasser-Wärmepumpen werden bei Neubauten mit maximal 850 € gefördert, bei Gebäuden im Bestand mit maximal 1500 €. Wasser/Wasser-Wärmepumpen und Sole/Wasser-Wärmepumpen werden bei Neubauten mit maximal 2000 € gefördert, bei Gebäuden im Bestand mit maximal 3000 €.

Für die Bewilligung einer Förderung müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt werden, die bei der Auswahl der Anlagenkomponenten und der baulichen Maßnahmen berücksichtigt werden müssen. Alle wichtigen Kriterien können auf der Internetseite der BAFA abgerufen werden, oder Sie rufen uns unter 02581/3510 direkt an.